Die früheste Urkunde
In einer Urkunde des Hochstifts Merseburg vom 14. März 1295 lesen wir:
„Wir, Heinrich, von Gottes Gnaden Bischof von Merseburg, urkunden und bringen zu allgemeiner Kenntnis, dass wir dem Pleban Dietrich in Seifertshain auf seine Bitte, zum Nutzen seiner Kirche die Erlaubnis gegeben haben, 1 Hufe zu verkaufen, welche die zur Ausstattung der Kapelle in Pösna gehört und haben gestattet, dass diese Hufe in andere Güter umgewandelt werde. Auf Grund der Belehnung mit solchen Gütern haben der genannte Pleban und seine Nachfolger dreimal in der Woche, nämlich am Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Gottesdienst ohne irgendwelchen Widerspruch zu halten. Hierbei ist zu bemerken, dass früher dort zu Kleinpösna der Gottesdienst am Sonnabend nicht von Rechts wegen, sondern aus Gefälligkeit gehalten worden ist.
Ebendiese Hufe kauft mit dem dazu gehörigen Hofe Dietrich, der Schulze des Dorfes Kleinpösna für elf Mark Silber, als sein und seiner Erben erblichen Besitz, und zwar so, dass er von dieser Hufe jedes Jahr dem jeweiligen Pleban von Seifertshain drei Fertones Silber bezahlt. Auch soll der Schulze mit den übrigen Nachbarn des Dorfes einen jährlichen Zins bezahlen, welcher gewöhnlich Wildbann genannt wird. Der vorerwähnte Pleban aber hat mit diesen elf Mark eine halbe Hufe mit ihrem Zins gekauft, die zur Kapelle Kleinpösna gehören und die ebenderselbe Pleban Dietrich samt seinen Nachfolgern haben und im Namen der ebenderselben Kapelle besitzen soll. – Die Zeugen dieser Rechtssache sind Probst Dietrich, Dekan Herbert, Ulrich von Osterow, Kanonikus unseres Hochstifts Merseburg; ferner die Pfarrer Berthold von Grimms, Heinrich von Mölbis, Martin von Barde, unser bischöflicher Notar Konrad und andere glaubwürdige Männer. Gegeben zu Merseburg im Jahres des Herrn 1295, am 14. März.“
Zitiert nach Neue Sächsische Kirchengalerie, Die Ephorie Grimma links der Mulde, Leipzig 1911, Sp. 709f.